Monday, March 8, 2010

Das Bankgeheimnis ist klinisch tot

Die heftige Debatte in der Schweiz über das Bankgeheimnis (BG) macht wenig Sinn. Es ist nicht nur so, dass in der Praxis nicht viel vom BG übrig geblieben ist, sondern potentielle und gegenwärtige ausländische Bankkunden in den letzten Jahren klare Warnsignale erhielten, ihre Schwarzgelder seien in der Schweiz nicht wirklich geschützt.

Ausländische Bankkunden müssen selbstmörderische Tendenzen haben, wenn sie ihre Vermögen in der Schweiz immer noch halten, und vor allem frisch deponieren. Entsprechend mehren sich Meldungen über Kapital, das aus der Schweiz fliesst.
Da helfen keine Klagen gegen Deutschland und andere nationalistische hohle Drohgebärden und Parolen. Sie bringen kurzfristig einige Schlagzeilen, Gesprächsstoff am Stammtisch – weiter aber nichts. Denn das Vertrauen in den Mythos der Schweizer Diskretion ist spätesten jetzt massiv angeschlagen, wenn nicht sogar völlig zerstört. Die Klienten wissen, dass gegen Whistleblower mit Kundeninformationen kein Kraut gewachsen ist.
Potentielle Informanten brauchen nicht auf die Anstiftung von Deutschland zu warten. Bankangestellte und sonstige Personen, die Zugang auf Kontendaten haben, wissen längst selber, dass solche Informationen von ausländischen Steuerbehörden heiss begehrt sind.
Im grossen Veruntreuungsfall der Bank Leumi (Schweiz), welcher 2001 aufgedeckt wurde und den ich sehr gut kenne, soll die Bank selber – gemäss Aussagen von Klienten – gedroht haben, dass das Finanzinstitut ihre Identität bekannt machen würde, falls sie ihre Entschädigungsansprüche nicht zurückschrauben. Eine Person, die nicht einmal durch das BG verpflichtet war, versuchte die Bank und womöglich auch Klienten mit einer Namenliste von 300 Bankkunden zu erpressen. Sogar gierige Journalisten mit dickem Portemonnaie gingen in diesem Zusammenhang an der Zürcher Bahnhofstrasse auf die Pirsch.
In den USA trat am 20. Dezember 2006 der IRS Whistleblower Reward Statute in Kraft. Dieses Gesetz sieht eine Entlöhnung von Whistleblowern mit bis zu 30% der Deliktsumme bei konkreten und zuverlässigen Hinweisen auf Steuerhinterziehung vor. Es ist müssig zu fragen, ob die Schweiz dieses Programm der US-Steuerbehörden verhindern konnte.
Mit den massiven Entlassungen in Finanzinstitutionen entsteht eine tödliche Spirale für den Finanzplatz Schweiz. Bei den Gekündigten wächst die Motivation, sich zu rächen und auch an schnelles Geld zu kommen. Der grosse Vertrauensverlust in das BG führt zu noch mehr Entlassungen, und damit wächst auch die Whistleblower-Gefahr.
Deshalb gibt es aus Schweizer Sicht nur eines: das Bankgeheimnis – endlich auch offiziell – sofort aufheben und Regelungen mit verschiedenen Ländern anstreben.

 
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