Thursday, March 19, 2009

Broders leichtsinniger Umgang mit der Wahrheit


Der erfolgreiche deutsche Behauptungsjournalist Henryk M. Broder argumentiert oft unfundiert, was seine Popularität aber nicht mindert, ganz im Gegenteil. Wie der Anthropologe Edmund Leach scheinen Broder und seine Fans von Fakten gelangweilt zu sein.

Konfrontiert mit seinem Fehler hat der (Zu-)Schnell-Leser Broder nicht einmal die Grösse, seine Entgleisung zuzugeben und sich entsprechend zu entschuldigen. Nur knapp, wegen eines kleinen technischen Fehlers meiner Anwaltskanzlei, entging der Polemiker einer Verurteilung, weil er mir fälschlicherweise Holocaustleugnung unterstellte.

Weder der Richter, noch Broders Verteidiger bemerkten den inhaltlich bedeutungslosen Lapsus des Anwaltsbüros. Mein Rechtsvertreter empfahl mir trotzdem, vorbeugend auf einen Vergleich einzugehen.

Im Vergleich steht u.a. Folgendes:

  1. Henryk M. Broder hat auf der Internet-Seite www.achgut.de am 26.12.2006 behauptet, Shraga Elam habe im Jahre 2000 in einem E-Mail an den bekannten Holocaust-Leugner David Irving geschrieben «…die Beweise für die Gaskammern in Auschwitz sind "nicht überzeugend"».
  2. Im erwähnten Email schrieb Shraga Elam aber auf Englisch: «…. all the "proofs" against the gas chambers in Auschwitz are not convincing at all», was auf Deutsch wörtlich übersetzt heisst: «…alle "Beweise" gegen die Gaskammern in Auschwitz sind nicht überzeugend».
  3. Broder hält die Aussage Elams wegen der doppelten Negation für missverständlich und hat sie im gegenteiligen Sinn verstanden. Er nimmt zur Kenntnis, dass Elam Irving mitteilen wollte, er halte die "Beweise" für das Nichtbestehen der Gaskammern für nicht überzeugend und er infolge eines sprachlichen Missverständnisses die Äusserung von Elam so interpretiert hat, dass damit Elam als Holocaustleugner erscheint. Er zieht deswegen seine Äusserung zurück.

  4. Diese Richtigstellung wird auf den Internetseiten Broders und dem Internetblog von Elam publiziert.

  5. Dieser Vergleich ist im übrigen unpräjudizierlich für die Standpunkte der Partein in dem noch zwischen ihnen hängigen Verfahren.

  6. Gestützt auf diesen Vergleich zieht Shraga Elam seinen Strafantrag zurück.

  7. Die Parteien übernehmen die Gerichtskosten je zur Hälfte und verzichten gegenseitig auf eine Prozessentschädigung.
Zürich, den 12. Dezember 2008
(Der vollständige Vergleich auf Scribd)


In einem anderen noch hängigen Prozess fügte Broder hinzu, dass meine Formulierung, «…the "proofs" against...», nicht korrekt und unklar sei. Zwei englische Übersetzer (mit Muttersprache Englisch) fanden meine Aussage hingegen absolut klar und den Ausdruck "proofs aganist" üblich, was auch bei einer Google-Recherche bestätigt wurde. Beide sagten, unabhängig von einander, dass sie «none of the "proofs" against…» schreiben würden, d.h., dass das Wort "all" in diesem Kontext nicht korrekt, aber durchaus verständlich sei.

Soweit zur englischen Sprache. Weiter zu meinem Prozess gegen Broder können Sie hier lesen:

http://shraga-elam.blogspot.com/2008/10/henryk-broder-dichtet-mir-eine.html

Die Verurteilung Broders in dieser Sache war praktisch sicher. Denn es ist mir eindeutig gelungen, seine Übersetzung als falsch und verleumderisch zu beweisen. Darüber hinaus ärgerte der deutsche Publizist den Zürcher Richter nach der ersten Verhandlung mit seiner plötzlichen haltlosen und unwahren Beteuerung, dass sein inkriminierender und falsch übersetzter Nebensatz («…die Beweise für die Gaskammern in Auschwitz sind "nicht überzeugend"») gar nicht in seinem Text gestanden habe.

Trotz des Eingangs erwähnten kleinen verfahrenstechnischen Versehens konnte Broders peinlicher und leichtsinniger Umgang mit der Wahrheit also klar belegt werden.



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